Ausgenommen davon sind Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz o. Bilanzsumme < 2 Mio. EUR und mit weniger als 10 Beschäftigten.
Des Weiteren regelt das BFSG ausschließlich die Rechte von Verbrauchern. Daher sind Händler, die ausschließlich im B2B aktiv sind, ebenfalls vom BFSG nicht erfasst.