Voraussetzungen
Um SEPA-Lastschriften anweisen zu dürfen, benötigen Sie seit der Ablösung der einfachen Lastschrift in 2014 ein SEPA-konformes Mandat. Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats. Mit der Verwendung unserer Zahlungsdienstleistungen verpflichten Sie sich, ein SEPA-konformes mit dem Zahlungspflichtigen zu erstellen und gemäß der SEPA-Regularien zu archivieren.
- Gemäß SEPA-Regelwerk muss das Mandat in der Sprache des Landes verfasst sein, in dem der Debitor wohnt oder in Englisch, falls der Kreditor die Sprache vor der Mandatsausstellung nicht exakt bestimmen kann.
- Die vom Debitor erteilten Mandate müssen inklusive Ihrer Historie vom Kreditor archiviert werden und müssen auf Anforderung der Bank des Debitors über die Bank des Kreditors als Kopie vorgelegt werden können.
Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden. Dem Zahlungspflichtigen muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin einer SEPA-Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification) zugestellt werden. Diese Information muss den Zahlungsbetrag und das Fälligkeitsdatum beinhalten. Die Frist kann durch eine passende Vereinbarung angepasst werden, sie muss jedoch mindestens einen Tag vor Fälligkeit betragen. Eine verkürzte Frist muss mit dem Zahlungspflichteigen im Vorfeld vereinbart werden. Idealerweise geschieht dies über eine Anpassung Ihrer AGBs. Die Vorabinformation muss dem Kontoinhaber von Ihnen separat zugestellt werden.
Voraussetzungen bei der Verwendung von unseren Shop-Plug-Ins
Zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzung gilt bei der Verwendung unserer Shop-Schnittstellen: Das Datum der Mandatsunterschrift wird von unseren Shop-Schnittstellen taggleich erzeugt. Stellen Sie bitte durch vor- oder nachgelagerte Prozesse sicher, dass Sie für die Lastschrift ein gültiges Mandat vom Zahlungspflichtigen erhalten. Es können ausschließlich Zahlungen auf Basis von Einmalmandaten eingereicht werden. Die Mandatsreferenznummer wird automatisch erzeugt. Der Mandatsreferenznummer oder das Datum der Mandatsunterschrift kann nicht manuell hinterlegt oder geändert werden. Das Fälligkeitsdatum (due date) wird automatisch vom System ermittelt und kann nicht beeinflusst werden. Es wird immer das nächstmögliche Datum verwendet.
Rückgaben
Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung, d.h. Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat, kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Der zivilrechtliche Anspruch aus dem Kaufvertrag (bzw. aus der gegenseitigen Verpflichtungserklärung) bleibt dabei unberührt.
Weiterführende Informationen
- Gläubiger-Identifikationsnummer: Informationsseite der Bundesbank
- Muster für mögliche Ausgestaltungen eines Lastschriftmandates innerhalb Deutschlands: Die deutsche Kreditwirtschaft / Muster SEPA-Lastschriftmandat (PDF)
- Weitere Informationen zur SEPA-Lastschrift: www.europeanpaymentscouncil.eu
- Bitkom SEPA-Leitfaden: www.bitkom.org / BITKOM_SEPA-Leitfaden (PDF)